Leistungsabrechnung
Vor Ihrer Behandlung erhalten Sie Heilkostenpläne für die in Frage kommenden Behandlungsalternativen.
Diese können Sie auch vorab mit Ihrer Versicherung abklären bzw. bei dieser einreichen. Als Privatordination haben wir keine Verträge mit Sozialversicherungsträgern.
Wahlarztregelung bei Zahnspangen für Kinder: Schwerwiegende Zahn – und Kieferfehlstellungen (IOTN 4 und 5) werden derzeit zu 80% des aktuellen Kassentarifes der Gratiszahnspange rückerstattet.